Entspannung – Urlaub – Rehabilitation

Pflege erfordert emotionale und körperliche Kraft, Ausdauer, Geduld und Zuwendung. Um mit der Dauerbelastung besser zurecht zu kommen, können Rehabilitationsmaßnahmen oder Urlaubsangebote, teils auch gemeinsam mit dem pflegebedürftigen Angehörigen, eine gute Unterstützung sein.

Pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf stationäre Rehabilitation bei Vorliegen der Indikation.

Das heißt, dass pflegende Angehörige eine stationäre anstatt einer ambulanten Rehamaßnahme erhalten können. Weiteres hierzu finden Sie unter: Reha für pflegende Angehörige beim VdK.

Wenn eine medizinische Indikation für eine Rehabilitationsmaßnahme vorliegt

wird diese meist für drei Wochen bewilligt. Der behandelnde Arzt kann einen Verlängerungsantrag stellen, wenn medizinische Gründe vorliegen und die Ziele der Rehamaßnahme nicht erreicht werden können.

Die Kosten für die Rehabilitationsmaßnahme trägt in der Regel die Krankenkasse. Der Versicherte muss bei stationären Maßnahmen jedoch einen Eigenanteil von zehn Euro pro Behandlungstag zuzahlen. Für ambulante Maßnahmen stellen die Krankenkassen Zuschüsse zur Verfügung.

Die gesetzlichen Regelungen hierzu sind im Sozialgesetzbuch V, SGB V §40 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nachzulesen.

Urlaubsangebote

Inzwischen gibt es Finanzierungsmöglichkeiten für Pflegepersonen, die mit dem Pflegebedürftigen einen Urlaub in geeigneten Häusern oder Hotels verbringen möchten. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse, beim Pflegestützpunkt und anderen Beratungsstellen. Manche Kassen bieten spezielle Erholungsangebote für pflegende Angehörige an.

Die Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg hat einige Angebote für Demenzkranke und ihre Angehörigen zusammengestellt.